Hinweisgebersystem
Das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“, kurz HinSchG, ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sollen Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen vor Repressalien geschützt werden, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.
Die Grohmann Logistik GmbH hat daher ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem eingerichtet, welches allen Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern die Möglichkeit bietet, vertraulich und anonym Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schädigende Handlungen zu melden.
Gründe für solche Hinweise können zum Beispiel sein:
- Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, Diebstahl, sexuelle Belästigung oder Korruption
- Diskriminierung aus rassistischen Motiven oder aufgrund von Alter, geschlechtlicher Identität oder Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Familienstand, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Religion, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung
- Schikane, Mobbing, Ausgrenzung, Verleumdung, Anfeindung, Erpressung oder Bedrohung
- Verstöße in der Lieferkette, zum Beispiel im Zusammenhang mit Menschenrechten, Diskriminierung, Umweltschutzbelangen oder anderen Rechtsverstößen
- Verstöße gegen das Kartellrecht
- Sonstige Vorfälle, die nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen
Hinweise müssen dabei grundsätzlich auf Tatsachen beruhen, das heisst sie müssen immer der Wahrheit entsprechen.
Jeder Hinweis wird gesichtet, bearbeitet und es werden ggbf. die entsprechenden Maßnahmen ergriffen oder Behörden eingeschaltet. Hinweisgebende Personen können über das Hinweisgebersystem anonymisiert die Rückmeldungen zum ihrem Hinweis und zu den eingeleiteten Maßnahmen erhalten.
Sie erreichen unser Hinweisgebersystem unter Verwendung des TOR Browsers über das anonymisierende TOR Netzwerk unter der Adresse: http://cb4jcxzjg335ld7cvvejqhqpg6noe346mi27cwv53wnxba7vvmjkcgid.onion
Alternativ können Sie unser Compliance Team entweder unter compliance(at)grohmann-logistik.de oder +49 (0)30 96 24 88 44 erreichen, um uns Ihre Hinweise mitzuteilen.